Dienstleistung der Betreuungskräfte:
- Waschen und Bügeln
- Einkaufen
- Anziehen
- Mobilisieren
- Aufräumen
- Kochen
- Freizeitgestaltung
- Anwesenheit in der Nacht
- einfache pflegerische Tätigkeiten
Werkvertrag:
Sie unterschreiben einen Werkvertrag, zwischen Betreuter Person – Betreuungskräften. Unterkunft und Verköstigung übernimmt der Auftraggeber.
Hilfestellung durch uns:
- Hilfestellung bei den Formularen
- Wir organisieren die An.- und Abreise der Betreuungskräfte durch beauftragte Personentransportunternehmen
- Wir beraten Sie kostenlos
Medizinische Tätigkeiten nach schriftlicher Anordnung des Arztes:
- Lichtanwendung und einfache Wärme
- Anlegen von Bandagen und Verbänden
- Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens
- Verabreichung von Arzneimitteln
- Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
Erst nach schriftlicher Anordnung des Arztes dürfen auch Betreuungskräfte medizinische Tätigkeiten übernehmen.